Gute Kosmetik-Fachbetriebe in Bernsbach erkennt man z.B. daran, dass sich ihre Kosmetikerin genügend Zeit für Sie nimmt. Das fängt bei einer ausgiebigen Hautanalyse an, wobei Fragen nach evtl. Erkrankungen und Allergien unbedingt dazu gehören. Eine abgestimmte Behandlung finden sie beispielsweise bei Carola Schwarz Kosmetiksalon. Gesichtsbehandlungen, Ganzkörperbehandlung, Pediküre, Maniküre.

Carola Schwarz Kosmetiksalon Bernsbach

 

Carola Schwarz Kosmetiksalon - Kosmetikstudio

Beierfelder Str. 30
08315 Bernsbach
Telefon: 03774 8244997

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte erfragen Sie Behandlungstermine, Öffnungszeiten und Preise telefonisch (03774 8244997) in Ihrem Kosmetiksalon Carola Schwarz Kosmetiksalon, 08315 Bernsbach.

Beauty Tipps:

Tipps zum Schminken der Augen

Weitere Schönheitstipps...

Das Schminken der Augen wird in der Kosmetik großer Bedeutung zugemessen, denn man sagt ja, dass Männer den Frauen als erstes in die Augen schauen. Damit das Make-Up lange erhalten bleibt, sollte man etwas Augengel oder -creme auftragen. Mit einem Kajalstift oder Eyeliner arbeitet man sich vom inneren bis zum äußeren Augenwinkel vor. Den Lidstrich kann man nach Bedarf mit den Fingern vorsichtig verwischen. Das wirkt natürlicher. Schminkexperten empfehlen beim Aufrtagen des Lidschattens diesen nur zart und nicht in großer Menge aufzutragen. Bei den Wimpern empfiehlt es sich zusätzlich noch eine Wimpernzange zu benutzen um mit dieser die Wimpern nach oben zu biegen. Anschließend werden die Wimpern getuscht. Das sollte je nach Bedarf ein zweites Mal wiederholt werden. Sie sollten jedoch vor dem zweiten Tuschen die Wimpern ausbürsten. Dadurch wird verhindert, dass die Wimpern zusammenkleben oder dass an ihnen Klümpchen entstehen.

Alle Kosmetikstudios in 08315 Bernsbach

Peggy Clauß
Straße der Einheit 37

Fingerspitzengefühl
Beierfelder Str. 14

Stefanie Franz
Felsstr. 10b

Petra Gehlert
Hugo-Ament-Str. 19

Katja Hempel
Lauterer Str. 3

Sandy Hilbert
Karl-Liebknecht-Str. 57a

Carola Schwarz Kosmetiksalon
Beierfelder Str. 30